Informationen zum Ü7 Anmeldeverfahren
In Brandenburg gehen in der Regel alle Kinder bis einschließlich der 6. Klasse in die Grundschule. Erst danach erfolgt der Übertritt in die weiterführenden Schulen (Oberschule, Gesamtschule oder Gymnasium).
Der Übergang in die 7. Klasse einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe I) wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.
Die wichtigsten Schritte
Beratungsgespräch
Am Ende des 1. Halbjahres der 6. Klasse findet ein individuelles Beratungsgespräch zwischen Eltern und Klassenlehrkraft statt. Gemeinsam wird überlegt, welche weiterführende Schule am besten für das Kind geeignet ist.
Grundschulgutachten
Das Grundschulgutachten enthält eine Empfehlung für einen Bildungsgang und wird zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse ausgegeben. Beide Dokumente sind für die Anmeldung an der weiterführenden Schule erforderlich.
Anmeldung an der neuen Schule
Die Anmeldung an der weiterführenden Schule erfolgt in der Woche nach den Winterferien bei der gewünschten weiterführenden Schule. Als Eltern benötigen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular, das Halbjahreszeugnis und das Grundschulgutachten.
Gymnasium und Auswahlverfahren
Für die Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang gelten besondere Voraussetzungen: Das Grundschulgutachten muss eine Empfehlung zur Allgemeinen Hochschulreife enthalten und die Noten in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache dürfen zusammen höchstens sieben Punkte ergeben.
Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, kann Ihr Kind an einem Probeunterricht im Gymnasium teilnehmen. Dieser findet an einem Tag statt und umfasst je einen 120-minütigen Unterrichtsblock in Deutsch und Mathematik.
Wenn sich mehr Kinder an einer Schule bewerben als Plätze vorhanden sind, gibt es ein Auswahlverfahren. Dabei berücksichtigt die weiterführende Schule verschiedene Kriterien wie das Grundschulgutachten, die Zeugnisnoten und die Wohnortnähe.
Wichtige Termine
- Ende Januar: Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und Grundschulgutachten
- Woche nach den Winterferien: Anmeldung an der weiterführenden Schule
- März/April: Ggf. Probeunterricht am Gymnasium
- Mai/Juni: Bescheide über Aufnahme oder Ablehnung
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auf:
- Übersichtsseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
- Broschüre „Wegweiser für Eltern- Wie weiter nach der Grundschule?“
Bei Fragen wenden Sie sich an die jeweilige Klassenlehrkraft Ihres Kindes.
